Allgemeine Geschäftsbedingungen Schlüsseldienst Steinweiss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wesentlichen Bedingungen für Aufträge und Leistungen von Schlüsseldienst Steinweiss.
Sie gelten insbesondere für Leistungen rund um Türöffnungen, Autoöffnungen, Tresoröffnungen, Schlosswechsel, Schließanlagen, Einbruchschutz und Sicherheitstechnik.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Schlüsseldienst Steinweiss und seinen Kunden über die Erbringung von Schlüsseldienst-, Sicherheits- und damit zusammenhängenden Leistungen.
Kunden können Verbraucher, Unternehmer, Hausverwaltungen oder sonstige zur Beauftragung berechtigte Personen oder Organisationen sein.
Individuelle Vereinbarungen, die im konkreten Auftrag ausdrücklich getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragspartner
Vertragspartner für die auf dieser Website angebotenen Leistungen ist:
Vertragsschluss
Eine Kontaktaufnahme über Telefon, WhatsApp, Kontaktformular oder die Website stellt zunächst eine Anfrage des Kunden dar, soweit nicht bereits ausdrücklich ein verbindlicher Auftrag vereinbart wird.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich Schlüsseldienst Steinweiss und der Kunde über die wesentliche zu erbringende Leistung und deren Beauftragung verständigt haben.
Je nach Art des Auftrags kann die Vereinbarung telefonisch, elektronisch oder unmittelbar vor Ort erfolgen.
Gesetzliche Informations-, Dokumentations- und Bestätigungspflichten für Verbraucher bleiben unberührt.
Unsere Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und der vor Ort festgestellten technischen Situation: Türöffnungen, Autoöffnungen, Tresoröffnungen, Schlosswechsel, Einbruchschutz, Sicherheitstechnik.
Bei Öffnungsarbeiten ist unser Ziel eine fachgerechte und möglichst schonende Vorgehensweise. Welche Methode technisch geeignet ist, hängt jedoch von Tür, Schloss, Verriegelungssystem, Zustand und konkreter Situation ab.
Berechtigung des Auftraggebers
Der Kunde versichert mit der Beauftragung, dass er zur Öffnung, Bearbeitung oder Veränderung des betreffenden Objekts, Fahrzeugs, Schlosses, Tresors oder Sicherheitssystems berechtigt ist.
Schlüsseldienst Steinweiss ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Berechtigung zu verlangen.
Bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung, kann die Durchführung des Auftrags bis zur Klärung verweigert oder unterbrochen werden.
Preise und Kosteninformation
Die Vergütung richtet sich nach der konkret beauftragten Leistung, dem erforderlichen Aufwand, der technischen Situation sowie den vor der Ausführung mitgeteilten bzw. vereinbarten Preisen.
Bei den auf der Website genannten „ab”-Preisen handelt es sich um Ausgangspreise für die jeweils beschriebene Standardsituation. Der konkrete Preis kann sich abhängig von Tür, Schloss, Verriegelung, Materialbedarf, Arbeitsaufwand und der konkret vereinbarten Leistung unterscheiden.
Soweit zusätzliche Kosten entstehen können, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten und soweit praktisch möglich vor Beginn der entsprechenden zusätzlichen Arbeiten mitgeteilt.
Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftrag hinausgehen, werden nur durchgeführt, wenn sie vom Kunden beauftragt oder für die Durchführung des vereinbarten Auftrags erforderlich und rechtlich zulässig sind.
Mit Eingang des Auftrags wird eine Anfahrtspauschale sofort fällig. Diese wird bei tatsächlicher Durchführung des Auftrags mit dem Gesamtpreis der Leistung verrechnet.
Kostenschätzung und Änderungen
Preisangaben, die auf Grundlage der vom Kunden telefonisch oder elektronisch beschriebenen Situation gemacht werden, können von der tatsächlichen Situation vor Ort abweichen.
Stellt sich vor Ort heraus, dass die tatsächlichen Umstände wesentlich von den zuvor gemachten Angaben abweichen oder zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird der Kunde hierüber informiert, bevor entsprechende zusätzliche Leistungen durchgeführt werden, soweit dies nach der Situation möglich ist.
Verfügbarkeit und Einsatzzeiten
Schlüsseldienst Steinweiss ist für dringende Anfragen grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar.
Die telefonische Erreichbarkeit bedeutet jedoch nicht automatisch, dass zu jedem Zeitpunkt an jedem Einsatzort eine sofortige Leistungserbringung garantiert werden kann.
Die tatsächliche Verfügbarkeit richtet sich unter anderem nach Einsatzort, Verkehr, Auslastung, Witterung und der jeweiligen Auftragssituation.
Genannte Ankunfts- oder Zeitangaben sind daher grundsätzlich Schätzungen, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde soll alle für die Ausführung des Auftrags wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitteilen:
- Art des betroffenen Objekts oder Fahrzeugs
- Zustand von Tür, Schloss oder Verriegelung
- ob eine Tür nur zugefallen oder abgeschlossen ist
- besondere Beschädigungen oder vorherige Öffnungsversuche
- Einsatzort und Erreichbarkeit
- bekannte besondere Sicherheitssysteme
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist und die Durchführung der vereinbarten Arbeiten nicht unnötig behindert wird.
Zahlung und Rechnung
Die Zahlungsart und die Fälligkeit der Vergütung richten sich nach der im konkreten Auftrag getroffenen Vereinbarung sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde erhält eine Rechnung oder einen entsprechenden Zahlungsnachweis nach Maßgabe der für den jeweiligen Auftrag geltenden Regelungen.
Bei gewerblichen Kunden oder Hausverwaltungen können abweichende Zahlungsbedingungen individuell vereinbart werden.
Die Vergütung für die erbrachte Leistung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort fällig und zu begleichen, unabhängig von der gewählten Zahlungsart (Barzahlung, Kartenzahlung o. ä.).
Stornierung und Abbruch eines Auftrags
Möchte der Kunde einen erteilten Auftrag ändern oder stornieren, sollte er uns hierüber möglichst frühzeitig informieren.
Ob und in welcher Höhe bei einer Stornierung bereits entstandene oder gesetzlich erstattungsfähige Kosten zu tragen sind, richtet sich nach dem konkreten Vertrag, dem Stand der Leistungserbringung und den gesetzlichen Vorschriften.
Storniert der Kunde einen bereits erteilten Auftrag, ist die vereinbarte Anfahrtspauschale in Höhe von 59 € vollständig zu entrichten, da hierdurch bereits Aufwand und Kosten entstanden sind. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene, geringere Betrag zu zahlen.
Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt, richtet sich nach der Art des konkreten Vertrags und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für bestimmte vom Verbraucher ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht und eine Widerrufsbelehrung gesetzlich erforderlich ist, erhält der Verbraucher die hierfür notwendigen Informationen gesondert.
Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Mängel und Gewährleistung
Für Mängel der erbrachten Leistungen und, soweit relevant, der gelieferten oder eingebauten Materialien gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Kunde sollte erkennbare Probleme möglichst zeitnah mitteilen, damit die Situation geprüft und gegebenenfalls eine geeignete Lösung gefunden werden kann.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht verkürzt.
Bevor der Kunde weitergehende Rechte (z. B. Minderung, Rücktritt, Ersatzvornahme durch Dritte) geltend macht, räumt er Schlüsseldienst Steinweiss die Möglichkeit ein, einen gerügten Mangel nachzubessern. Bei Verbrauchern gilt die Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei gewerblichen Kunden räumt der Kunde Schlüsseldienst Steinweiss bis zu drei Nachbesserungsversuche ein, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
Haftung
Die Haftung von Schlüsseldienst Steinweiss richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Insbesondere bleiben gesetzliche Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit unberührt.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unangemessen eingeschränkt.
Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung ansehenVerbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, entgegenstehen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Bei Unternehmern können gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarungen über den Gerichtsstand individuell getroffen werden.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.